Herzenshelfer-Bochum GmbH

Unsere Pflegeleistungen

Menschlich, Respektvoll und Individuell.
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Unsere Leistungen im Überblick

Professionelle Pflege. Individuelle Unterstützung. Herzliche Begleitung.

Grundpflege nach § 36 SGB XI

Einfache, sichere und individuelle Pflege zu Hause
Die Pflegeversicherung nach SGB XI unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, ihren Alltag besser zu bewältigen und möglichst lange selbstständig zu bleiben. Wir helfen Ihnen, diese Leistungen optimal zu nutzen und richten die Pflege genau nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihrem Pflegegrad aus.
Elderly woman sitting on a white couch looking up and smiling at a smiling female healthcare worker in green scrubs with a stethoscope.
Aktivierende Grundpflege - für mehr Selbstständigkeit
Unsere Grundpflege folgt dem Prinzip der aktivierenden Pflege. Das bedeutet:
  • Wir helfen nur dort, wo Unterstützung wirklich notwendig ist.
  • Wir fördern Ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen.
  • Wir motivieren zur aktiven Mitarbeit, um Selbstständigkeit zu erhalten oder wieder aufzubauen.
  • Wir berücksichtigen Ihre persönlichen Wünsche, Gewohnheiten und Ziele.
Jeder Mensch ist einzigartig – deshalb planen wir jede Pflegehandlung individuell und stellen Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt.
Unsere Leistungen der Grundpflege
Wir bieten eine einfühlsame, zuverlässige und aktivierende Grundpflege. Alle Maßnahmen orientieren sich an Ihrem individuellen Pflegebedarf.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Mobilisation, Bewegungsübungen und Förderung der Selbstständigkeit
  • Lagerung und Prophylaxen zur Vorbeugung von Folgeerkrankungen
  • Unterstützung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung
Unser Ziel ist es, Ihre vorhandenen Fähigkeiten zu stärken und Ihnen ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Voraussetzungen
Ihre Selbstständigkeit ist aufgrund einer körperlichen oder psychischen Einschränkung vermindert.
Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor.
Pflegebedürftige oder Angehörige müssen hierfür zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Der Medizinische Dienst begutachtet die Situation und legt den Pflegegrad fest.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt oder Sie zusätzliche Unterstützung wünschen, können Sie unsere Leistungen selbstverständlich auch privat in Anspruch nehmen.

Behandlungspflege nach SGB V

Medizinische Versorgung zu Hause durch qualifizierte Pflegefachkräfte

Bei der Behandlungspflege nach SGB V übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte alle ärztlich verordneten Maßnahmen sicher, professionell und zuverlässig. So erhalten Sie die medizinische Versorgung, die Sie benötigen – direkt in Ihrem Zuhause.

A healthcare worker giving pills to an elderly person sitting on a couch holding a glass of water.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Wir führen alle medizinisch notwendigen Pflegemaßnahmen durch, die von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet wurden. Dazu gehören unter anderem:
  • Medikamentenmanagement inklusive Richten und Verabreichen
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessungen
  • Professionelle Wundversorgung inklusive moderner Verbandtechniken (wenn medizinisch möglich)
  • Injektionen und Insulintherapien
  • Wechsel und Pflege von transurethralen und suprapubischen Kathetern
  • Stoma-, PEG- und Ernährungstherapie
  • Kompressionsbehandlung (An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Anlegen von Kompressionsverbänden)
Wir arbeiten eng mit Ärztinnen, Kliniken und Therapeutinnen zusammen, um eine kontinuierliche, sichere und koordinierte medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Voraussetzungen
Damit Behandlungspflege nach SGB V bewilligt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die notwendigen medizinischen Pflegemaßnahmen können weder vom Patienten oder der Patientin selbst noch von einer anderen im Haushalt lebenden Person übernommen werden (§ 37 Abs. 3 SGB V).
Es liegt eine ärztliche Verordnung vor, die von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Diese Leistungen erhalten Sie unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Behandlungspflege nach SGB V

Medizinische Versorgung zu Hause durch qualifizierte Pflegefachkräfte

Bei der Behandlungspflege nach SGB V übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte alle ärztlich verordneten Maßnahmen sicher, professionell und zuverlässig. So erhalten Sie die medizinische Versorgung, die Sie benötigen – direkt in Ihrem Zuhause.

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Hauswirtschaft & Betreuung

Betreuung nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser soll pflegende Angehörige entlasten und den Alltag für Pflegebedürftige angenehmer, sicherer und abwechslungsreicher machen.

Young man wearing yellow gloves and blue apron washing dishes while smiling at an elderly woman holding a mug in a kitchen.
Was beinhaltet die Betreuung nach § 45b SGB XI?
Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige zusätzliche Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nutzen. Dazu gehören unter anderem:
  • Alltagsbegleitung, zum Beispiel für Spaziergänge
  • Begleitung zu Ärztinnen und Ärzten
  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe bei der Körperpflege (im Rahmen der Entlastungsleistungen möglich)
  • Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
Ziel ist es, mehr Lebensqualität zu schaffen und sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige zu entlasten.
Voraussetzungen
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren regulären Sach- und Geldleistungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat.
Dieser Betrag kann gezielt für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung und alltagsunterstützende Angebote eingesetzt werden.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Entlastung für pflegende Angehörige – Pflegevertretung zu Hause

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag wertvolle Arbeit. Doch auch sie brauchen Erholung, Zeit für sich oder müssen wegen Krankheit aussetzen. In diesen Situationen übernehmen wir die Pflege stunden- oder tageweise, damit die Versorgung Ihrer Angehörigen sicher weiterläuft.

Die Kosten der Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad und ein Anspruch auf Pflegegeld bestehen. So können Sie eine Auszeit nehmen und wissen gleichzeitig, dass Ihre Angehörigen professionell betreut werden.
Elderly man using a walker supported by a smiling woman and a caregiver in blue scrubs in a cozy living room.
Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise ausfällt – zum Beispiel wegen:
  • Urlaub
  • Krankheit
  • Terminen oder persönlicher Verhinderung
Während dieser Zeit springen wir zuverlässig ein und übernehmen alle notwendigen Pflegeleistungen.
Voraussetzungen
Um Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt.
Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
Die Pflegeperson ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet.
Die Verhinderungspflege wird schriftlich bei der Pflegekasse beantragt.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Entlastung für pflegende Angehörige – Pflegevertretung zu Hause

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag wertvolle Arbeit. Doch auch sie brauchen Erholung, Zeit für sich oder müssen wegen Krankheit aussetzen. In diesen Situationen übernehmen wir die Pflege stunden- oder tageweise, damit die Versorgung Ihrer Angehörigen sicher weiterläuft.

Die Kosten der Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad und ein Anspruch auf Pflegegeld bestehen. So können Sie eine Auszeit nehmen und wissen gleichzeitig, dass Ihre Angehörigen professionell betreut werden.
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Palliative Begleitung

Einfühlsame Unterstützung in besonderen Lebensphasen

Unsere Pflegefachkräfte verfügen über palliative Kompetenz und begleiten Menschen sowie ihre Angehörigen in herausfordernden und belastenden Lebenssituationen. Dabei stehen Würde, Respekt und individuelle Bedürfnisse immer im Mittelpunkt.

Wir unterstützen sowohl körperlich als auch emotional – einfühlsam, professionell und angepasst an die jeweiligen Wünsche und Lebensumstände.
Close-up of two hands gently holding each other, one resting on a shoulder with a maroon sweater.
Um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen, arbeiten wir eng zusammen mit:
  • Hausärztinnen und Hausärzten
  • Hospizdiensten
  • Speziellen SAPV-Teams
So entsteht eine umfassende, sichere und individuelle Begleitung in dieser besonderen Lebensphase.
Voraussetzungen
Ärztliche Verordnung oder Empfehlung
Zusammenarbeit mit Hausarzt und SAPV-Team
Individuelle Abstimmung der Betreuungsleistungen

Beratungs- und Qualitätssicherungs-besuche nach § 37.3 SGB XI

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger – kompetent und verständlich

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne einen Pflegedienst gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen. Dieser Termin wird häufig als verpflichtender „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Als zugelassener Pflegedienst übernehmen wir diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze zuverlässig, einfühlsam und gut verständlich.
Person using a calculator and reviewing documents at a wooden table with a laptop in the background.
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater:
  • beurteilen die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation
  • geben Empfehlungen, wie die häusliche Pflege verbessert werden kann
  • beraten zu Entlastungsangeboten wie Tages- oder Kurzzeitpflege
  • prüfen den Bedarf an Wohnraumanpassungen
  • unterstützen bei der Einschätzung für eine mögliche Höherstufung des Pflegegrades
  • informieren über zusätzliche Pflegehilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Notrufsysteme
Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern, Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu Hause langfristig zu stabilisieren.
Kosten und Häufigkeit
Die Kosten für den Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuch werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Wie oft ein Beratungseinsatz stattfinden muss, hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 1: freiwillig, aber empfohlen
Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger – kompetent und verständlich

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne einen Pflegedienst gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen. Dieser Termin wird häufig als verpflichtender „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Als zugelassener Pflegedienst übernehmen wir diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze zuverlässig, einfühlsam und gut verständlich.
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Wohnungsauflösung und Entrümpelung

Sorgfältige Unterstützung in besonderen Lebenssituationen

Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung bieten wir auch professionelle Hilfe bei Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen an. Diese Leistungen richten sich an unsere Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörige, die in besonderen Lebensphasen organisatorische oder praktische Unterstützung benötigen.

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Typische Situationen sind zum Beispiel:
  • ein Umzug in eine neue Wohnform
  • der Einzug in ein Pflegeheim
  • ein Todesfall in der Familie
  • eine stark belastende Wohnsituation, die alleine nicht mehr bewältigt werden kann
Wir übernehmen die vollständige Organisation, Koordination und Durchführung – sorgfältig, diskret und zuverlässig. Dabei achten wir auf eine respektvolle Behandlung persönlicher Gegenstände und eine transparente Abstimmung mit den Angehörigen.
Unser Ziel ist es, Sie in schwierigen Momenten zu entlasten und den Prozess so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten.

Schulung und Anleitung von Angehörigen (§ 45 SGB XI)

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Pflegebedürftige aller Pflegegrade und sollen sowohl die Selbstständigkeit im Alltag stärken als auch Angehörige spürbar entlasten.

Im Mittelpunkt stehen individuelle Unterstützung, soziale Begleitung und eine sichere Alltagsgestaltung.
Younger woman and older woman sharing a warm hug indoors, expressing care and affection.
Unsere Leistungen im Überblick
Zu den anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen gehören unter anderem:
  • Alltagsbegleitung und soziale Betreuung
  • Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Spiele
  • Gedächtnis- und Aktivierungsangebote
  • Spaziergänge und Bewegungsförderung
  • Begleitung zu Arztterminen und Behörden
  • Beaufsichtigung zur Sturz- und Risikoprävention
  • Unterstützung bei Tagesstruktur und Alltagsabläufen
Diese Leistungen können vollständig über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro abgerechnet werden.
Voraussetzungen
Pflegebedürftigkeit liegt vor
Angehörige übernehmen Pflegeaufgaben
Kostenübernahme durch Pflegekasse möglich
Individuelle Schulungsinhalte nach Bedarf

Schulung und Anleitung von Angehörigen (§ 45 SGB XI)

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Pflegebedürftige aller Pflegegrade und sollen sowohl die Selbstständigkeit im Alltag stärken als auch Angehörige spürbar entlasten.

Im Mittelpunkt stehen individuelle Unterstützung, soziale Begleitung und eine sichere Alltagsgestaltung.
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Mobile Friseurin

Gepflegt aussehen – auch zu Hause

Ein gepflegtes Äußeres stärkt das Wohlbefinden, das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität. Damit unsere Kundinnen und Kunden auch zu Hause nicht auf diesen wichtigen Teil der persönlichen Pflege verzichten müssen, bieten wir einen mobilen Friseurdienst über unsere hausinterne Friseurin an.

Ob Waschen, Schneiden oder Stylen – Sie erhalten professionelle Friseurdienstleistungen direkt in Ihrem vertrauten Zuhause. So bleiben Komfort, Würde und persönliches Wohlgefühl jederzeit erhalten.
Elderly woman with white hair smiling while getting her hair combed by a person wearing bracelets.

Mobile Friseurin

Gepflegt aussehen – auch zu Hause

Ein gepflegtes Äußeres stärkt das Wohlbefinden, das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität. Damit unsere Kundinnen und Kunden auch zu Hause nicht auf diesen wichtigen Teil der persönlichen Pflege verzichten müssen, bieten wir einen mobilen Friseurdienst über unsere hausinterne Friseurin an.

Ob Waschen, Schneiden oder Stylen – Sie erhalten professionelle Friseurdienstleistungen direkt in Ihrem vertrauten Zuhause. So bleiben Komfort, Würde und persönliches Wohlgefühl jederzeit erhalten.
Voraussetzungen
Terminvereinbarung erforderlich
Private Leistung
Individuelle Preisgestaltung nach Aufwand

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